Initiativen Luzerner Kulturlandschaft

Dokumentation zu den Initiativen der Luzerner Kulturlandschaft:

Kulturlandinitiativen sind eingereicht

Am 22. Mai 2018 wurden die beiden Kulturlandinitiativen vor dem Regierungsgebäude eingereicht. Die Verfassungsinitiative mit 6510 Unterschriften und die Gesetzesinitiative mit 5840 Unterschriften. Initiant der Kulturlandinitiativen war der Co-Präsident  des Forums für Ökologie und Ethik Marcel Sonderegger. Das Forum ist im Patronatskomitee vertreten und hat dieses ideell und finanziell unterstützt.

Erläuterungen zur Änderung der Planungs- und Bauverordnung vom 18. Oktober 2022

Die Luzerner Stimmberechtigten nahmen an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 den vom Kantonsrat verabschiedeten Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» an. Damit wurde das Planungs- und Baugesetz (PBG, SRL Nr. 735) um die §§ 39a bis 39d ergänzt. Die neuen Gesetzesbestimmungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie bezwecken im Wesentlichen einen verstärkten Schutz von Kulturland im Allgemeinen und von Fruchtfolgeflächen (FFF) im Besonderen sowie die Verankerung von Qualitätsvorgaben für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Der Regierungsrat erlässt gemäss § 39c Abs. 7 PBG in der Planungs- und Bauverordnung (PBV, SRL Nr. 736) Ausführungsvorschriften zu den FFF, insbesondere Vorgaben zum Controlling bei der Verbesserung degradierter Böden. Weiter erlässt der Regierungsrat Ausführungsvorschriften zur Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsraumes und bezeichnet insbesondere die Dienststelle, die für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist (§ 39d Abs. 4 PBG).

Im Jahr 2020 lancierte das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zudem ein Projekt zur Klärung zahlreicher Fragen im Zusammenhang mit den FFF. In diesem Rahmen wurden auch die kantonsinternen Zuständigkeiten und Prozesse überprüft. Der Entwurf zur Änderung von § 3 PBV ist auf die Ergebnisse dieses FFF-Projekts abgestimmt.

Schliesslich hat sich aufgrund des seit einiger Zeit laufenden Projekts «Digitaler Kanton» sowie aufgrund von Rückmeldungen unter anderem der Gemeinden zusätzlicher Anpassungsbedarf ergeben.

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